In der Physiotherapie werden mit speziellen manuellen und anderen physiotherapeutische Techniken bestehende Funktions- und Entwicklungsstörungen im Bewegungsapparat oder dem Bewegungsverhalten
behandelt. Ziel der Behandlung ist in jedem Fall Schmerzfreiheit und ausgeglichenes Bewegungsverhalten.
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Behandlungen auf ärztliche Verordnung werden von der obligatorische Grundversicherung (KVG) der Krankenkasse, der Unfallversicherung (UV) oder der Invalidenversicherung (IV)
übernommen.
- Falls Ihr Gesundheitszustand es erfordert, therapieren wir Sie auch gerne auf ärztliche Verordnung bei Ihnen zuhause. Mehr dazu finden Sie unter Domizilbehandlung.
- Selbstverständlich bieten wir alle Behandlungen auch auf Selbstzahlerbasis an. Die aktuellen Konditionen für Selbstzahler finden Sie hier.